Allgemeine Geschäftsbedingungen § 1 Tätigkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und fachgerechten Erbringung der Leistung.
§ 2 Schweigepflicht
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm während seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstigen geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen nur im Rahmen der Beratungstätigkeit für den Auftraggeber zu verwenden. Dies gilt für alle Angelegenheiten, die nicht der Öffentlichkeit bekannten Angelegenheiten nach Beendigung des Beratungsauftrages.
§ 3 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Es bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, dem Auftragnehmer insoweit lediglich nur Einsicht zu gewähren.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle ihm im Rahmen seiner Beratungstätigkeit zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ordnungsgemäß aufzubewahren, so dass insbesondere Dritte keine Einsicht nehmen können.
Unmittelbar nach Beendigung dieses Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche ausgehändigten Schriftstücke und Materialien dem Auftraggeber zurückzugeben.
§ 4 Rechnungsstellung und Zahlungsfrist
Die Rechnungsstellung erfolgt entweder monatlich nach Monatsende oder nach Abschluss einzelner Beratungsabschnitte. Die Rechnungsbeträge sind ohne Abzug innerhalb 10 Arbeitstagen zahlbar.
§ 5 Vorübergehende Verhinderung der Vertragspartner
Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Beratungstermin weniger als eine Woche vor Termin ab, ist 50 % des vereinbarten Honorars als Ausfallgebühr fällig, bei einer Absage 72 Stunden vor Termin das volle Honorar.
Sagt der Auftragnehmer einen Beratungstermin ab, so ist auf Verlangen des Auftraggebers ein neuer Termin binnen Wochenfrist nachzuholen. Ausgenommen davon ist kontinuierliche Krankheit. Ansonsten wird ein neuer Termin frei vereinbart.
§ 6 Rücktritt
Tritt der Auftraggeber weniger als 14 Tage vor der ersten Beratungseinheit vom gesamten Vertrag zurück, so wird eine einmalige Ausfallgebühr von 20 % des Vertragswertes erhoben. Ein frühzeitiger Rücktritt bleibt kostenfrei.
Tritt der Auftraggeber während des laufenden Beratungsprozesses zurück, so wird noch mindestens eine Auswertungssitzung vereinbart. Außerdem werden 50 % der noch ausstehenden Beratungseinheiten in Rechnung gestellt.
§ 7 Nebenabreden und Vertragsänderungen
Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sind einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so hat das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages zur Folge.